Merkblätter
Mieterausbau: Schutzklausel für Mietvertrag »
Vertragliche Risikoabsicherung beim Mieterausbau: Der Vermieter/Grundeigentümer kann mittels mietvertraglicher Vorkehrung einem drohenden Bauhandwerkerpfandrecht aus einem Mieterausbau teilweise vorbeugen.
Mieterbau: Bauhandwerkerpfandrecht »
Baut der Mieter, z.B. bei Rohbauten die Mieträume um, so kann dem Grundeigentümer die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts drohen.
Bauhandwerkerpfandrecht: Die Eintragung im Grundbuch »
Die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts ins Grundbuch bedingt ein spezielles, prozessuales Vorgehen.
Bauhandwerkerpfandrecht: Geschützter Bauhandwerker »
Nicht alle Unternehmer geniessen für ihre unbezahlt gebliebenen Werklohnforderungen den Schutz eines Bauhandwerkerpfandrechts.
Bauhandwerkerpfandrecht: Sicherheitleistung durch Grundeigentümer »
Ein Bauhandwerkerpfandrecht wird, resp. bleibt nur im Grundbuch eingetragen, wenn für die Forderungen des Bauhandwerkers sonst keine hinreichende Sicherheit geleistet wurde.
Bauhandwerkerpfandrecht:Direktzahlung des Bauherren »
Mittels Direktzahlungen kann der Bauherr das bei Zahlungsunfähigkeit des Generalunternehmen drohene Doppelzahlungsrisiko vermeiden. Die Vereinbarung hilft jedoch auch dem Bauhandwerker.
Bauhandwerkerpfandrecht: Geschützte Leistung des Bauhandwerkers »
Nicht jede Leistung eines Bauhandwerkers findet den Schutz des Bauhandwerkerpfandrechts.
Abnahmeprotokoll vs. Arbeitsrapport »
Bei Unklarheiten bezüglich der Qualifikation von letzten Arbeiten, welche nach der Bauabgabe erfolgten als Vollendungsarbeiten, ist ein vollständiger und klarer Arbeitsrapport als Beweis aussagekräftiger als ein Abgabeprotokoll.
Fristberechnung (Dreimonatsfrist) »
Das Bauhandwerkerpfandrecht muss innert einer von drei Monaten seit den Vollendungsarbeiten vom Grundbuchverwalter zumindest vorläufig ins Grundbuch eingetragen werden.
Nur wesentliche letzte Arbeiten lösen den Beginn der Dreimonatsfrist aus.
Standardprodukt vs. Individualarbeit »
Der Unternehmer, welcher lediglich Material zum Bau liefert, ist nicht in allen Fällen vom Baupfandrechtsschutz ausgeschlossen.







